Was ist die BEG?
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – kurz BEG – fasst frühere Förderprogramme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammen und unterstützt unter anderem den Einsatz neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz optimierter Anlagentechnik.
Die BEG besteht aus drei Teilprogrammen:
Die BEG besteht aus drei Teilprogrammen:
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Förderprogramm im Überblick
Heizungs-Tausch-Bonus für Öl-, Gas-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen
Zusätzlich zu den genannten Fördersätzen kann beim Austausch (Ersetzen und fachgerechter Entsorgung) einer betriebsfähigen Öl-, Gasetagen-, Gaszentral-, Kohle- oder Nachtspeicherheizungsanlage ein Bonus in Höhe von 10 Prozentpunkten gewährt werden, sofern eine der nachfolgend genannten Anlagen zur Wärmeerzeugung errichtet wird. Gasheizungen müssen für den Heizungs-Tausch-Bonus ein Mindestalter von 20 Jahren aufweisen (Ausnahme: Gasetagenheizungen). Nach dem Austausch darf das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen im Gebäude oder gebäudenah beheizt werden.
- Biomasseheizung
- Wärmepumpe
- EE-Hybridheizung
- Innovative Heizanlagen auf EE-Basis
- Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
Neue Förderrichtlinien zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
ab 01.01.2023 (Vaillant | Wärmepumpe)
Neue Förderrichtlinien zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
ab 01.01.2023 (ETA | Biomasse)
Welche Kosten werden gefördert?
Gefördert werden:
Nicht gefördert werden:
Weitere Informationen finden Sie auch im Allgemeinen Merkblatt zur Antragstellung,
in unserem Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen
sowie in den Richtlinien und technischen Mindestanforderungen.
- Solarkollektoranlagen
- Biomasseheizungen
- Wärmepumpen
- Innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbaren Energien
- Erneuerbare Energien-Hybridheizungen (EE-Hybride)
- Gebäudenetz und Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz
- Maßnahmen zur Visualisierung des Ertrags Erneuerbarer Energien
Nicht gefördert werden:
- Eigenbauanlagen und Anlagen, die in weniger als vier Exemplaren betrieben werden oder betrieben worden sind (Prototypen)
- gebrauchte Anlagen und Anlagen mit wesentlich gebraucht erworbenen Anlagenteilen
- Energieerzeugungsanlagen, für die eine Förderung nach dem Gesetz für den Ausbau Erneuerbarer Energien (EEG) oder nach dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG, KWKAusVO) in Anspruch genommen wird.
Von dieser Regel ausgenommen sind Biomasseanlagen zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung.
Weitere Informationen finden Sie auch im Allgemeinen Merkblatt zur Antragstellung,
in unserem Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen
sowie in den Richtlinien und technischen Mindestanforderungen.
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Gerne beraten wir Sie auf die für Ihre Immobilie passende Heizungsanlage und die entsprechende Förderung.
Weitere Infos finden Sie hier
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