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KFW Heizungsförderung Nr. 458


Das Wichtigste in Kürze

  • Zuschuss bis zu 70 % der förderfähigen Kosten
  • für Eigentümerinnen und Eigentümer von bestehenden Wohn­gebäuden in Deutsch­land
  • für den Kauf und Einbau einer neuen, klima­freundlichen Heizung
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushalts­mittel. Ein Rechts­anspruch hierauf besteht grund­sätzlich nicht.

Was fördert die KFW?

Mit dem Zuschuss fördern wir den Einbau von effizienten Heizungs­anlagen und Anlagen der Heizungs­unterstützung sowie den An­schluss an ein Gebäude- oder Wärme­netz. Ziel der Förderung ist es, den Umstieg auf klima­freundliche Heizungen zu beschleunigen.

Zu den geförderten Maßnahmen gehören:
  • der Kauf und die Installation von
    • solar­thermischen Anlagen
    • Bio­masse­heizungen
    • elektrisch ange­triebenen Wärme­pumpen
    • Brenn­stoff­zellen­heizungen
    • wasser­stoff­fähigen Heizungen
    • innovativer Heizungs­technik auf Basis erneuer­barer Energien
  • der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
  • Ausgaben für eine provi­sorische Heiz­technik bei einem Heizungs­defekt
  • die Fach­planung und Bau­begleitung durch eine Expertin oder einen Experten für Energie­effizienz
  • die akustische Fachplanung durch eine Akustikerin oder einen Akustiker
  • die Kosten für vorbereitende und wiederherstellende Maßnahmen (Umfeldmaßnahmen)
    ​
Voraussetzungen für die Förderung:
  • Die Maßnahme erhöht die Energie­effizienz des Gebäudes und/oder den Anteil erneuer­barer Energien am Endenergieverbrauch des Gebäudes.
  • Es handelt sich um ein bestehendes Wohn­gebäude, dessen Bau­antrag beziehungs­weise Bau­anzeige zum Zeit­punkt der Antrag­stellung mindestens fünf Jahre zurückliegt.
  • Der Einbau der Heizungs­anlage ist mit einer Opti­mierung des gesamten Heizungs­verteilungs­systems (inklusive Durch­führung des hydraulischen Abgleichs bzw. Anpassung der Luftvolumenströme) verbunden.

Dieser Zuschuss kommt nicht in Frage für:
  • Eigenbauanlagen und Anlagen, die in weniger als vier Exemplaren be­trieben werden oder be­trieben worden sind (Prototypen)
  • gebrauchte Anlagen und Anlagen mit wesent­lich gebraucht er­worbenen Anlagenteilen

Wen fördert die KFW?

Wir fördern private Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohn­immobilien sowie Wohnungs­eigentümer­gemein­schaften, die eine effiziente Heizungs­anlage ein­bauen oder einen An­schluss an ein Gebäude- oder Wärme­netz ein­richten lassen möchten.

Antragsberechtigt sind:
  • Privat­personen, die Eigentümerinnen oder Eigentümer von be­stehenden und selbst­bewohnten (Haupt- bzw. alleiniger Wohn­sitz) oder von ver­mieteten bzw. nicht selbst­genutzten Ein­familien­häusern in Deutsch­land sind.
  • Privat­personen, die Eigen­tümerinnen oder Eigen­tümer von be­stehenden Mehr­familien­häusern (mit mehr als einer Wohn­einheit) sind
  • Privat­personen, die Eigen­tümerinnen oder Eigen­tümer von Eigentums­wohnungen in Wohnungs­eigen­tümer­gemein­schaften in Deutsch­land sind, sofern Maß­nahmen am Sondereigentum um­gesetzt werden
  • Wohnungs­eigen­tümer­gemein­schaften (WEG) in Deutsch­land, sofern Maß­nahmen am Gemeinschaftseigentum um­gesetzt werden

Konditionen / Zuschusshöhe


Wie hoch Ihr voraussichtlicher Zuschuss­betrag für einzelne energe­tische Maß­nahmen ist, hängt davon ab, wie hoch Ihre förder­fähigen Kosten sind.
Bei einem Einfamilien­haus berücksichtigen wir Kosten bis zu einer Höhe von 30.000 Euro.
Bei Mehrfamilienhäusern richtet sich die Höhe der förder­fähigen Kosten nach der Anzahl der Wohn­einheiten:
  • 30 000 Euro für die erste Wohneinheit
  • jeweils 15 000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit
  • jeweils 8 000 Euro ab der siebten Wohneinheit
Davon erhalten Sie – unabhängig von der Antrag­steller­gruppe – maximal 70 % als Zuschuss.

Zusätzlich können Sie einen Emissions­minderungs­zuschlag in Höhe von 2.500 Euro erhalten.
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Der Zuschuss setzt sich aus einer Grund­förderung und gegebenen­falls einer oder mehreren Bonus­förderungen zusammen:

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Effizienzbonus

Sie erhalten den Effizienzbonus für effiziente, elektrisch angetriebene Wärme­pumpen sowie für die anteiligen Kosten für Wärme­pumpen bei bivalenten Kombi- und Kompakt­geräten.
Voraussetzung ist, dass Sie als Wärme­quelle Wasser, das Erd­reich oder Ab­wasser nutzen oder ein natürliches Kälte­mittel einsetzen.

Klima­geschwindig­keits­bonus ​

Sie er­halten den Klima­geschwindig­keits­bonus für Ihre selbst­genutzte Wohn­einheit, wenn Sie
  • Ihre funktions­tüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen-, Nacht­speicher­heizung oder Ihre mindestens 20 Jahre alte Gas­heizung oder Biomasse­heizung aus­tauschen und
  • die alte Heizung fach­gerecht demontiert und ent­sorgt wird.
Für die Er­richtung von Bio­masse­heizungen wird der Klima­geschwindig­keits­bonus nur gewährt, wenn diese mit einer solar­thermischen Anlage, einer Photo­voltaik-Anlage zur elektrischen Warm­wasser­bereitung oder einer Wärme­pumpe zur Warm­wasser­bereitung und/oder Raum­heizungs­unter­stützung kombiniert werden.
Hinweis: Eigentümerinnen oder Eigentümern der selbst­genutzten Wohn­einheit in einer WEG bzw. in einem Mehr­familien­haus können den Bonus nur durch einen Zusatz­antrag be­antragen.

Ein­kommens­bonus ​

Sie er­halten den Ein­kommens­bonus für Ihre selbst­genutzte Wohn­einheit, wenn Ihr Haushalts­jahres­einkommen maximal 40.000 Euro beträgt.
Hinweis: Eigentümerinnen oder Eigentümern der selbst­genutzten Wohn­einheit in einer WEG bzw. in einem Mehr­familien­haus können den Bonus nur durch einen Zusatz­antrag beantragen.

Emissions­minderungs­zuschlag

Sie erhalten den Emissions­minderungs­zuschlag, wenn Sie Biomasse­anlagen errichten, die nachweislich den Emissions­grenzwert für Staub von 2,5 mg/m3 einhalten. Der Zu­schlag wird unab­hängig von der Höchst­grenze der förder­fähigen Gesamt­kosten gewährt und beträgt pauschal 2.500 Euro.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie den Emissions­minderungs­zuschlag beantragen, reduzieren sich die förder­fähigen Gesamt­kosten für die Grund- und Bonus­förderung um pauschal 2.500 Euro. Die förder­fähigen Gesamt­kosten müssen nach Abzug mindestens 300 Euro (brutto) betragen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Gerne beraten wir Sie auf die für Ihre Immobilie passende Heizungsanlage und die entsprechende Förderung.

Weitere Infos finden Sie hier

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Dieter Werz GmbH

Friedrich-Henning-Straße 24
​72555 Metzingen-Neuhausen

Telefon 0 71 23/45 25
[email protected]

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Montag bis Donnerstag:
8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Freitag: 
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